Neue Gesetze

21.02.2021

Am 1. Januar 2021 sind gleich mehrere Verordnungen und Gesetze in Kraft getreten, die den Holzbau begünstigen. Die CO₂-Verordnung verlangt, die Erderwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten. Das BöB ist eine Rückkehr zum Qualitätswettbewerb – da hat der Holzbau die Nase vorne.

Neue Gesetze

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die revidierte CO₂-Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert. Das Pariser Ziel, die Erwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, ist endlich gesetzlich festgeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren, wobei drei Viertel dieser Reduktion im Inland erfolgen soll. Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Eine Allianz aus Erdöl- und Autoindustrie hat das Referendum gegen das CO₂-Gesetz ergriffen. Damit wird die Schweiz am 13. Juni 2021 über die Vorlage abstimmen. Timbatec unterstützt das CO₂-Gesetz und ist Teil des Komitees «Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz.» 

Mehr dazu auf www.co2-gesetz-jetzt.ch

Baubranche in der Pflicht 
Je nach Quelle werden bis zu 40 Prozent des weltweiten CO₂-Ausstosses dem Bau zugeschrieben. Die Baubranche steht somit in der Pflicht, die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Annahme der Gesetzesvorlage reicht nicht aus. Es braucht mehr: Der Verzicht auf Stahl und Beton ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn: Bauten mit Stahl und Beton verursachen bei der Herstellung einen massiv hohen CO₂-Austoss. Die Zementherstellung allein ist für fünf bis acht Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich. Ein Kubikmeter armierter Beton verursacht bei seiner Herstellung rund 500 kg CO₂-Emissionen. 

Ganz anders sieht das bei Holz aus: Der natürlich nachwachsende Baustoff benötigt für seine Herstellung nur Sonnenenergie und Wasser. Bei seinem Wachstum wandelt ein Baum dank der Fotosynthese CO₂ in Sauerstoff um. In jedem Kubikmeter Holz ist so rund eine Tonne CO₂ langfristig gespeichert. Wer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, der baut heute mit Holz.      

BöB
Ebenfalls seit dem 1. Januar ist das neue öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) in Kraft. Hier findet ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb statt. Das BöB gilt für öffentliche Bauherrschaften. Sie haben ein jährliches Auftragsvolumen von rund 40 Milliarden Franken. Und es hat Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, denn es setzt einen neuen Standard für die Beschaffung.   

Die Beschaffung guter Qualität ist ein Vorteil für alle. Eine zu starke Preisgewichtung hat Anbieterinnen und Anbieter gehemmt, innovative Lösungen zu offerieren. Neue Zuschlagskriterien wie «Innovation» ermöglichen es, gute Lösungen zu honorieren. Das BöB ist somit eine Chance für noch mehr Holzbauprojekte und innovative Technologien wie TS3. Packen wir sie!

Die Stadt der Zukunft ist aus Holz

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